Likwidator spółdzielni - część I

Marta Stepnowska-Michaluk

Katolicki Uniwersytet Lubelski Jana Pawła II , Polska



Abstrakt

Streszczenie dostępne wyłącznie w języku niemieckim:

Unter Liquidationsverfahren versteht man die Gesamtheit von den faktischen Handlungen und Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der Unterlassung der Tätigkeiten der Genossenschaft zusammenstehen, deren Zweck auf die Beendigung der Existenz der Genossenschaft als juristischen Person, betreffend der organisatorischen Angelegenheiten und ihres Vermögens, eingerichtet wurde. Die Abwicklung der Genossenschaft erfolgt über art. 113-119 des Gesetzes vom 16 September 1982 "Prawo Spółdzielcze" – Genossenschaftsgesetz ( Dz. U. 2003, Nr 188, poz. 1848). Bedeutsam im Liquidationsverfahren ist die Rechtsstellung der Person, die für die Durchführung der Liquidation zuständig ist, die als Abwickler oder Liquidator genannt wird. Liquidator kann die Person sein, die zu dem Zeitpunkt des Übergangs der Genossenschaft in das Liquidationsstadium, zur Durchführung der Abwicklung berufen wurde. Die Liquidatoren können sowohl die natürliche Personen, als auch die juristische Personen sein. Die Liquidatoren können die Mitglieder des letztes Vorstandes werden oder die Personen, die zwar keine Mitglieder der Genossenschaft sind, aber als Liquidatoren von der Generalversammlung berufen wurden. Ausnahmsweise kann der Abwickler von dem Registergericht berufen werden. Es gibt keine Regelung für die Anzahl der Liquidatoren im Genossenschaftsgesetz, die bei der Abwicklung gleichzeitig tätig werden können, es ist also möglich, dass die mehrere Liquidatoren berufen werden, sobald es im Einzelfall benötigt wird. Die Satzung kann zwar bestimmen, dass der Liquidator der bestimmten Erfordemissen entsprechen soll (z.B. die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, Straflosigkeit, für die Stelle entsprechende Praxis und die bestimmte Qualifikationen), diese sollten aber, zur Rechts- und Wirtschaftssicherheit, durch das Gesetz geregelt werden. Die besondere Bedeutung zeigen folgenden Angelegenheiten die mit der Tätigkeit des Liquidators verbunden sind: die Bestellung und Abberufung des Liquidators, seine Rechte und Verpflichtungen, Liquidationstätigkeiten, die von ihm untemommen werden. Im vorliegendem Artikel wurden von mir die ausgewählte Anfragen, die der Institution der Genossenschaftsliquidator betreffen, erörtert und das Bedürfnis der Ergänzung der Vorschriften erläutert.




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Opublikowane
2007-12-31


Stepnowska-Michaluk, M. (2007). Likwidator spółdzielni - część I. Przegląd Prawno-Ekonomiczny, (1), 64–74. Pobrano z https://czasopisma.kul.pl/index.php/ppe/article/view/15082

Marta Stepnowska-Michaluk 
Katolicki Uniwersytet Lubelski Jana Pawła II



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